Kommission für Berufsentwicklung und Qualität
 
         
       
             
     

Validierung von Bildungsleistungen

 
Validierung von Bildungsleistungen
 
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen hat die OdA der Schmuckbranche die Regeln zum Erhalt des Titels Goldschmiedin/Goldschmied EFZ erarbeitet, ohne ein QV ablegen zu müssen.
Die Voraussetzungen zum Erlangen der Validierung, die Anforderungen an die Kandidaten und die verlangten Kompetenzen sind in den drei unten aufgelisteten Dokumenten beschrieben.
   
Leitfaden zur Validierung
 
Qualifikationsprofil  
Bestehensregeln  
 
 
 
 

 

   
     
         

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